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Am Ende macht alles einen Gin – oder etwa nicht?

Die Situation

The Duke Distillery aus Aschheim bei München wurde verklagt. Und Recht und Gerechtigkeit könnten aus Sicht der Inhaber und Betreiber nicht weiter auseinanderliegen. Ein durchaus umstrittenes Gerichtsurteil zwingt nämlich The Duke Distillery Pfand auf ihre alkoholfreie Gin-Alternative „Entgeistert“ zu entrichten – als einzige Destillerie Deutschlands. Das Problem: Supermärkte nehmen die Flaschen nicht zurück bzw. können sie nicht zurück nehmen. Die Folge: Auslistungen, Rückläufe, Umsatzverlust, Gerichtskosten.

Zum Hintergrund 

Ein veraltetes Gesetz wird von einem Abmahnverein instrumentalisiert, um kleine Firmen massiv zu schädigen. Große Konzerne bleiben dagegen auffällig verschont. The Duke Distillery wurde von einem Verband namens „Sozialer Wettbewerb“ verklagt, weil sie ihre alkoholfreie Gin-Alternative „Entgeistert“ pfandfrei verkauft haben. Dazu muss man folgendes wissen: In Deutschland ist Alkohol wie Gin, Wein und Sekt pfandbefreit, ebenso alkoholfreier Wein und Sekt. Also sind die Aschheimer Destillateure davon ausgegangen, dass es auf sog. „alkoholfreien Gin“ auch kein Pfand gibt. So wurde es in durch die ganze Branche jahrelang gehandhabt. Als das Pfandgesetz geschaffen wurde, gab es alkoholfreie Spirituosen noch nicht. Genau das hat sich der Verband mit dem Namen „Sozialer Wettbewerb“ zunutze gemacht und gegen die Distillery geklagt.

Jetzt bitten die Betreiber der The Duke Distillery um Hilfe:

Helft uns, den Verlust von 68.000 € abzufedern – und setzt mit uns ein Zeichen für Fairness & Transparenz. Hier geht es zu unser Kampagne auf: www.startnext.com/gin-als-protest 

Die gesamte Geschichte und mehr Details gibt es auf einem YouTube-Video anzuschauen.